eBay muss stärker gegen Produktfälschungen vorgehen

Gefälschte Kosmetikartikel, nachgebaute Uhren: eBay muss gegen gefälschte Markenprodukte heftiger vorgehen und die Auktionen so schnell wie möglich aus dem Angebot entfernen. Denn die Auktionsplattform haftet für Markenrecht-Verstöße durch Händler, wenn sie deren illegale Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt oder Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag entschieden.

Bei eBay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Da auf der Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten worden waren, klagte der Konzern gegen eBay. Der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.

 

 

Haftung bei "aktiver Rolle"

 

Laut EuGH kann sich eBay nicht auf Ausnahmeregelungen zur Verantwortlichkeit bei Markenrecht-Verstößen berufen, wenn es professionelle Händler beim Verkauf aktiv unterstützt. Eine aktive Rolle spielt eBay dann, wenn das Unternehmen die gegen das Markenrecht verstoßenden Angebote bewirbt oder den Verkauf anderweitig fördert. Als Werbung gilt beispielsweise, wenn eBay die Angebote auf seiner Startseite hervorgehoben darstellt.

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