Bei eBay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Da auf der Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten worden waren, klagte der Konzern gegen eBay. Der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.
eBay muss stärker gegen Produktfälschungen vorgehen
Gefälschte Kosmetikartikel, nachgebaute Uhren: eBay
muss gegen gefälschte Markenprodukte heftiger vorgehen und die
Auktionen so schnell wie möglich aus dem Angebot entfernen. Denn die
Auktionsplattform haftet für Markenrecht-Verstöße durch Händler, wenn
sie deren illegale Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt oder
Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag entschieden.
Bei eBay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Da auf der Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten worden waren, klagte der Konzern gegen eBay. Der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.
Bei eBay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Da auf der Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten worden waren, klagte der Konzern gegen eBay. Der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.
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